E-Rechnungspflicht
Hinweise für den reibungslosen elektronischen Rechnungsaustausch mit DLL
E-Rechnungsplicht: Empfang von E-Rechnungen ab sofort bei DLL möglich
Ab Januar 2025 machen wir einen weiteren Schritt zur Digitalisierung. Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht. Dieser Pflicht kommen wir nach und bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Ihre E-Rechnungen im Sinne des §14 des Umsatzsteuergesetzes an DLL zu senden. Damit wir Ihre Rechnungen schnellstmöglich bearbeiten und begleichen können, sollten diese nach Möglichkeit einige DLL-Anforderungen erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Bestellnummer, Kostenstelle und der Ansprechpartner. Bezogen auf Ihre Maschinen und Objekte wären Vertragsnummer, Seriennummer, Baujahr und Zustand des Objektes, sofern verfügbar, notwendig.
Im nachfolgenden Kapitel haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die E-Rechnung bei DLL zusammengestellt.
E-Rechnung: Alle Vorteile auf einen Blick
Besserer Cashflow
Fehlerminimierung und schnelle Auszahlung
Sicherer Dokumenten-
und Datenaustauch
Automatisierung
der Abläufe
Sie übermitteln Ihre E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk?
Diese Peppol-ID soll für folgende Rechnungsempfänger angegeben werden:
9930:812163792 De Lage Landen Leasing GmbH
9930:222215648 De Lage Landen International B.V., Deutsche Niederlassung
9930:813046105 Cargobull Finance GmbH
Der Peppol Identifier (Peppol-ID) dient im Peppol-Netzwerk dazu, einen Teilnehmer eindeutig zu identifizieren, vergleichbar mit einer Umsatzsteuer-ID oder einer IBAN beim Online-Banking.
Sie übermitteln Ihre E-Rechnungen per E-Mail?
Sie möchten uns Ihre E-Rechnung per E-Mail-Anhang in strukturiertem XML-Format übermitteln, dann senden Sie uns diese an folgende E-Mail-Adresse: e-rechnung@dllgroup.com. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diese E-Mail-Adresse eingehende sonstige Rechnungen im nicht-strukturierten Format, wie beispielsweise PDF, oder andere Geschäftsdokumente nicht verarbeiten können.
Sie möchten uns Ihre E-Rechnung über einen anderen Weg übermitteln?
Das Gesetz sieht keinen bestimmten Weg zur Übermittlung von E-Rechnungen vor, um den Austausch möglichst unkompliziert zu gestalten. Sollten Sie sich für einen anderen Übertragungsweg als das Peppol-Netzwerk und E-Mail mit angehängter E-Rechnung im strukturierten XML-Format entscheiden und Ihnen fehlen für die Übermittlung weitere Informationen seitens DLL, wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DLL.
Welche Informationen soll die E-Rechnung enthalten?
Damit wir Ihre E-Rechnung korrekt und zügig bearbeiten können, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechnung die gesetzlichen Vorgaben als auch – sofern verfügbar – die speziell für die effiziente Zusammenarbeit notwendigen DLL-Anforderungen enthält.
Welche Kostenstelle soll für welche Rechnungen angegeben werden?
Damit Ihre Rechnung direkt in der richtigen Abteilung ankommt und die Auszahlung somit schneller erfolgen kann, bitten wir Sie, eine der folgenden Kostenstellen auf die Rechnung zu schreiben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Kostenstelle verwendet werden soll, vermeiden Sie bitte die Angabe einer Kostenstelle.
DLLVF101: | Objektverkaufsrechnung für einen neuen Finanzierungsvertrag ausgestellt auf DLL |
DLLOX401: | Anschaffungsrechnungen oder Dienstleistungsrechnungen ohne Bezug auf einen Finanzierungsvertrag |
DLLINS402: | Versicherungsprämienrechnungen aller Art |
DLLMAINT403: | Service- und Wartungsrechnungen für laufende Finanzierungsverträge aus den Bereichen Healthcare, Office Equipment, Tech Solutions ausgestellt auf DLL |
DLLMAINT404: | Service- und Wartungsrechnungen für laufende Finanzierungsverträge aus den Bereichen Landwirtschaft, Bau- und Industriemaschinen, Transportfahrzeuge ausgestellt auf DLL |
Das Thema E-Rechnung ist für Sie neu?
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf dem FAQ des Bundesfinanzministeriums und im finalen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird. Nicht zu verwechseln sind die E-Rechnungen mit Rechnungen im digitalen PDF Format. Diese sind nur bildhafte Rechnungen und entsprechen nicht der geforderten Norm.
Welche Fristen sind zu beachten?
Zunächst haben wir den Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 sichergestellt. DLL wird spätestens zu der vorgegebenen Frist ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen versenden. Die Ausstellung der Rechnungen erfolgt im Peppol BIS Billing 3.0 Format, welches wie das Format XRechnung auf der UBL-Syntax basiert. Die Übermittlung erfolgt über das Peppol-Netzwerk, wodurch der sichere Austausch von E-Rechnungen gewährleistet ist.
ACHTUNG: Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die im Gegensatz zur PDF-Rechnung oder Papierrechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine durchgehend elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.
Sie haben noch weitere Fragen zu E-Rechnung?
Bitte melden Sie sich bei Ihrem gewohnten Ansprechpartner bei DLL.